Auf unseren Etiketten und im Shop findest du kaum Versprechen wie «stärkt das Immunsystem» oder «gut für die Verdauung». Das ist kein Zufall: Gesundheitsbezogene Angaben machen wir bewusst nur selten. Hier erklären wir, was diese Angaben sind, was das Gesetz erlaubt und warum wir einen anderen Weg gehen.

Was sind gesundheitsbezogene Angaben?
Gesundheitsbezogene Angaben, auch Health Claims genannt, sind Aussagen in Wort oder Bild, die einen Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile und der Gesundheit herstellen. Das gilt auch dann, wenn dieser Zusammenhang nur angedeutet wird, etwa durch ein Symbol.
Health Claims beziehen sich fast immer auf einen Nährstoff, in wenigen Fällen auf ein Lebensmittel an sich (zum Beispiel Walnüsse oder Wasser), aber nie auf ein einzelnes Produkt. Allerdings gibt es nicht für alle Nährstoffe zugelassene Angaben.
Gesundheitsbezogene Angaben: Was das Schweizer Recht erlaubt
In der Schweiz regelt die Verordnung betreffend die Information über Lebensmittel (LIV) gesundheitsbezogene Angaben. Grundsätzlich gilt:
- In Kennzeichnung und Werbung, also auf der Etikette, im Webshop oder in einem Blogbeitrag, sind nur zugelassene Angaben erlaubt, oder solche, die die Behörden im Einzelfall bewilligt haben.
- Auch zugelassene Angaben darf man nur verwenden, wenn die jeweiligen Bedingungen erfüllt sind.
- Vitamine und Mineralstoffe darf man bei Lebensmitteln erst ausloben, wenn 100 g mindestens 15 % der Referenzmenge enthalten. Bei Nahrungsergänzungsmitteln gilt dieser Wert pro empfohlener Tagesmenge.
Heilversprechen: bei Lebensmitteln ganz verboten
Noch strenger sind die Regeln bei sogenannten Heilanpreisungen. Damit sind Aussagen gemeint, nach denen ein Lebensmittel eine Krankheit verhindert, lindert oder heilt. Solche Versprechen sind bei Lebensmitteln grundsätzlich verboten, auch wenn sie gut gemeint sind. Ein Satz wie «schützt vor Erkältungen» ist deshalb nicht erlaubt, egal ob auf der Etikette, im Shop oder in einem Blogbeitrag.
Nährwertbezogene und gesundheitsbezogene Angaben: der Unterschied
Oft werden zwei Arten von Angaben verwechselt. Nährwertbezogene Angaben beschreiben, was in einem Lebensmittel steckt. Gesundheitsbezogene Angaben beschreiben hingegen, was ein Inhaltsstoff im Körper bewirkt. Drei Beispiele zeigen den Unterschied:
- Nährwertbezogen: «Ballaststoffquelle». Erlaubt, wenn 100 g mindestens 3 g Ballaststoffe enthalten.
- Gesundheitsbezogen und zugelassen: «Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei». Erlaubt, wenn genügend Vitamin C enthalten ist.
- Heilversprechen: «hilft gegen Erkältung». Bei Lebensmitteln nicht erlaubt.
Für dich als Kundin oder Kunde heisst das: Nährwertbezogene Angaben sind nachprüfbare Fakten. Gesundheitsbezogene Angaben sind dagegen eng geregelte Formulierungen, die oft nur einen kleinen Ausschnitt zeigen.
Warum wir auf gesundheitsbezogene Angaben verzichten
Unsere Lebensmittel und Nahrungsergänzungen sind naturbelassen und kaum verarbeitet. Vitamine, Mineralstoffe und andere Pflanzenstoffe sind darin natürlicher Bestandteil und wirken im Verbund mit allen anderen Inhaltsstoffen. Uns ist deshalb das ganze Lebensmittel wichtig, nicht ein einzelner Nährstoff.
Einzelne Nährstoffe herauszuheben, passt darum oft nicht zu unserer Philosophie. Deshalb verzichten wir bewusst auf die verkaufsfördernde Wirkung von Health Claims. Nährwertbezogene Angaben machen wir dagegen schon: Nennenswerte Mengen an Vitaminen und Mineralstoffen stehen in der Nährwerttabelle und in wenigen Fällen, etwa bei Spirulina und Chlorella, auch im Text.
Warum manche Produkte eine Verzehrempfehlung haben
Bei Nahrungsergänzungsmitteln schreibt das Gesetz vor, die empfohlene tägliche Verzehrmenge auf der Etikette anzugeben. Bei anderen Lebensmitteln ist das nicht üblich, auch nicht bei verkapseltem Kurkumapulver, Nattopulver oder Koriandersamenöl. Denn es gibt unzählige Empfehlungen, Gewohnheiten und Bedürfnisse. Deshalb verzichten wir bei den meisten Produkten auf eine Verzehrempfehlung, ausser bei Nahrungsergänzungen und Speziallebensmitteln.
Warum es keine Dosierungsangaben gibt
Bei Lebensmitteln sind Dosierungsangaben, die sich auf eine Krankheit oder Beschwerde beziehen, gesetzlich nicht erlaubt. Lebensmittel und ihre natürlichen Inhaltsstoffe können zwar eine Wirkung auf den Körper haben, damit werben darf man aber nicht.
Möglich wären Aussagen wie «2 Tropfen decken den Tagesbedarf an Vitamin X» oder «Vitamin X trägt zu … bei». Darauf verzichten wir weitgehend, weil solche Sätze unsere Lebensmittel zu wenig beschreiben.
Worauf du beim Einkaufen achten kannst
Gesundheitsversprechen sind ein starkes Verkaufsargument. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick, gerade bei Superfoods und Nahrungsergänzungen:
- Lies die Nährwerttabelle. Sie zeigt nachprüfbar, was im Produkt steckt.
- Sei skeptisch bei Versprechen, die nach Heilung klingen. Bei Lebensmitteln sind sie nicht erlaubt.
- Achte auf Herkunft, Anbau und Verarbeitung. Sie sagen oft mehr über die Qualität als ein einzelner Nährstoff.
- Frag nach, wenn dir etwas unklar ist. Wir geben gerne Auskunft zu unseren Produkten.
Gesundheitsbezogene Angaben: häufige Fragen
Warum steht auf eurem Leinöl nichts über Omega-3?
Leinöl enthält natürlicherweise viel Alpha-Linolensäure, eine Omega-3-Fettsäure. Den genauen Gehalt findest du in der Nährwerttabelle. Wir verzichten aber darauf, daraus eine Gesundheitsaussage zu machen, denn uns ist das ganze Lebensmittel wichtiger als ein einzelner Bestandteil.
Dürft ihr gar nichts über die Wirkung sagen?
Doch, zugelassene gesundheitsbezogene Angaben dürften wir verwenden, sofern die Bedingungen erfüllt sind. Wir tun es aber nur selten und bewusst, zum Beispiel bei Spirulina und Chlorella, wo Vitamine und Mineralstoffe in nennenswerten Mengen vorkommen.
Gilt das auch für Blogbeiträge?
Ja. Auch ein Blogbeitrag eines Lebensmittelherstellers gilt als Werbung. Darum achten wir in unseren Texten genauso auf die Regeln wie auf der Etikette.
Was wir stattdessen erzählen
Statt Versprechen erzählen wir, woher ein Lebensmittel kommt und wie es entsteht: vom Demeter Haselnussmus aus der Ölmühle Zürcher Oberland über das Guarana-Pulver aus dem ONCA-Projekt bis zum Leinöl im Violettglas. Wir glauben, dass Vertrauen durch Transparenz entsteht, nicht durch Werbeversprechen. Darin sind wir uns mit dem Gesetzgeber und mit vielen Kundinnen und Kunden einig.
Dieser Weg ist nicht immer der bequemste. Ein Produkt mit Gesundheitsversprechen verkauft sich oft leichter. Trotzdem sind wir überzeugt, dass sich Ehrlichkeit langfristig auszahlt: für das Vertrauen unserer Kundinnen und Kunden, für den Fachhandel, der unsere Produkte empfiehlt, und für eine Branche, die ohne übertriebene Versprechen glaubwürdiger wird. Wenn du mehr über ein Produkt wissen willst, findest du die Antworten in unseren Beiträgen oder direkt bei uns im Kundendienst.